Umweltverträgliche ZementproduktionDie deutsche Zementindustrie bekennt sich zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz. Im Mittelpunkt steht traditionell die Luftreinhaltung. Augenfälliges Beispiel ist die umfassende Entstaubung der Zementproduktion. Weltweit führende Standards wurden aber auch bei der Minderung der NOx- und der der SO2-Emissionen gesetzt. Dioxine, Furane und andere organische Verbindungen spielen aufgrund der prozessbedingt hohen Temperaturen bei der Zementproduktion keine Rolle. Informationen zur Renaturierung von Abbauflächen und Ressourcenschonung sind in der Rubrik Rohstoffe nachzulesen.
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Selbstverpflichtung zum Klimaschutz
Die deutsche Zementindustrie hat sich freiwillig verpflichtet, ihren spezifischen Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2- Emissionen bis 2008/2012 (Basis1990) um 28 Prozent zu senken. Die Selbstverpflichtung ist ein wichtiger Baustein der Klimavorsorgevereinbarung zwischen Wirtschaft und Bundesregierung. Das Maßnahmenbündel zur CO2-Minderung umfasst die Ausschöpfung der verbleibenden verfahrenstechnischen Potenziale, die Einsparung fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe und die Substitution des gebrannten Zwischenprodukts Zementklinker. Die Zementindustrie erwartet, dass ihre Vorleistungen zum Klimaschutz bei der Weiterentwicklung der politischen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt vor allem für den Emissionshandel, bei dem drastische Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der heimischen Produktionsstandorte drohen.
Überregulierung des Umweltrechts
Den nachhaltigen Fortschritten, die im industriellen Umweltschutz erzielt wurden, steht noch keine entsprechende Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen gegenüber. Vielmehr weist die Regelungsdichte keinen erkennbaren Nutzen für die Umwelt auf. Dies gilt auch für die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (kurz: REACH = Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals). So werden auf die Zementhersteller als "Downstream User" vieler Einsatzstoffe zusätzliche Informations- und Berichspflichten zukommen. Zu begrüßen ist hingegen, dass neben den großvolumigen Einsatzstoffen Kalkstein und Kohle auch das Zwischenprodukt Zementklinker von der Registrierungspflicht ausgenommen wurde. Aufgrund des ohnehin strengen strengen Abfallrechts wurden Abfallstoffe vollständig aus dem Verordnungsregime ausgenommen. Auch vor dem Hintergrund der revitalisierten "Lissabon-Strategie" zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind konsequente Schritte zur Modernisierung und Entschlackung des Umweltrechts notwendig.



