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Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Eine konsequente Rohstoffsicherung ist für die Zementindustrie unerlässlich, da sich ihre kapitalintensiven Investitionen nur über lange Zeiträume amortisieren. Flächenverknappung, Überplanung und Nutzungskonflikte machen eine Erweiterung oder einen Neuaufschluss von Abbaustätten zunehmend schwieriger. Den höchst komplexen Rahmen für die Rohstoffsicherung bilden zum einen die planungsrechtliche Bestimmungen, d.h. das Raumordnungsgesetz des Bundes, die Planungsgesetze und Entwicklungspläne der Länder sowie die Regional- und die Bauleitplanung. Zum anderen sind Vorgaben des Genehmigungsrechts für den Rohstoffabbau maßgeblich. Die wichtigsten Grundlagen für die Abbaustätten der Zementindustrie im Genehmigungsrecht sind das Immissionsschutzrecht, das Naturschutzrecht, das Wasserhaushaltsrecht und das Baurecht sowie - in Ostdeutschland - das Bergrecht. Zudem haben umweltrechtliche Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie), immer größeren Einfluss auf die Rohstoffgewinnung. 

 

Planungsrecht

Abbauvorhaben müssen mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen. Für eine vorsorgende Sicherung der Rohstoffe ist eine Ausweisung geeigneter Lagerstätten bzw. Rohstoffflächen in der Landes- und Regionalplanung von großer Bedeutung, zumal die raumordnerischen Ziele erheblichen Einfluss auf die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Abbauvorhaben haben. Im Unterschied zu Fachplanungen für andere Belange (z.B. für den Naturschutz) gibt es in Deutschland keine explizite Planung zur Sicherung mineralischer Rohstoffe. Immerhin stellt die Rohstoffsicherung einen Grundsatz des Bundesraumordnungsgesetzes dar, der in der Landes- und Regionalplanung berücksichtigt werden muss. Mit Vorang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten unterscheidet das Raumordnungsgesetz drei Gebietskategorien, deren konsequente Umsetzung eine nachhaltige Rohstoffsicherung in der Landes- und Regionalplanung befördern kann. Die Landes- und Regionalplanung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt und organisiert. In den Landesplanungen finden sich zwar grundsätzliche Aussagen zur Rohstoffsicherung, eine konkrete Zielfestlegung erfolgt aber meist erst durch die Regionalplanung. Für die Absicherung geeigneter Lagerstätten ist die Regionalplanung bisher nur bedingt geeignet. So greift der Planungshorizont häufig zu kurz. Wünschenswert ist in mehrfacher Hinsicht eine längerfristige Planung: für eine nachhaltige Baustoffversorgung der Volkswirtschaft, für die Investitionssicherheit zumal der kapitalintensiven Zementindustrie und für eine faire Abstimmung der verschiedenen Nutzungsansprüche.

 

Genehmigungsrecht

Auch die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind äußerst komplex und variieren erheblich. Für das Genehmigungsverfahren müssen abgrabende Unternehmen in der Regel eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz vorlegen. Dabei werden alle Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter berücksichtigt. Zusätzlich kann die zuständige Genehmigungsbehörde spezielle Ausarbeitungen einfordern, zum Beispiel schalltechnische Analysen über mögliche Lärmbelästigungen oder hydrogeologische Gutachten über potenzielle Auswirkungen der Abbautätigkeit auf das Grundwasser. Auf dieser Basis wird der Antrag für die Aufnahme oder Erweiterung der Abbautätigkeit geprüft und festgelegt, welche Beschränkungen den Unternehmen auferlegt werden. Abbautechnik und Abbauführung werden - auch mit Blick auf Umweltschutz und Nachbarschaften - in einem Abbauplan festgelegt. Umfangreiche Anforderungen resultieren nicht zuletzt aus der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung. Danach muss jeder Eingriff in Natur und Landschaft bewertet und mindestens in gleichem Umfang durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Auch für die Rekultivierung und Renaturierung nach Abschluss der Abbautätigkeit gibt es entsprechende Festlegungen (landschaftspflegerische Begleitpläne etc). Während das Ziel einer umweltverträglichen Rohstoffgewinnung außer Zweifel steht, ist die Komplexität und Zerplitterung der genehmigungsrechtlichen Vorgaben weder ökonomisch noch ökologisch zielführend. 

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Rohstoffvorkommen in Deutschland

 

Gemeinsame Erklärung von NABU, BBS, IG BCE und IG BAU Nachhaltige Rohstoffsicherung in Deutschland