Riester-Rente und WohneigentumIm Jahr 2001 ist mit der Riester-Rente der Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge geschaffen worden. Der Attraktivität dieses neuen Instruments standen allerdings gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierungskriterien für Altersvorsorgeverträge gegenüber, die selbstgenutztes Wohneigentum nur im Rahmen des komplizierten und sehr restriktiven "Entnahmemodells" zuließen. Eine Gleichbehandlung von Wohneigentum mit den anderen Vorsorgeformen der "Riester-Rente" war damit nicht gegeben, obwohl selbstgenutztes Wohneigentum von den Bundesbürgern als beste Form der privaten Altersvorsorge angesehen wird. Mit dem im Sommer 2008 verabschiedeten und rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Eigenheimrentengesetz (ERG) sind selbstgenutzte Immobilien und Genossenschaftsanteile deutlich besser als bisher in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen worden. Dabei wurden folgende Eckpunkte umgesetzt:
Ein Kompromiss wurde bei der „nachgelagerten“ Besteuerung gefunden: Danach kann der Sparer dafür optieren, mit Rentenbeginn seine Steuerschuld auf einen Schlag zu begleichen und so um 30 Prozent zu verringern. [zurück] |
