Bedarfsgerechte Infrastruktur sichert StandortqualitätDie Bedeutung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit unserer Volkswirtschaft ist unumstritten. Auch die Bundesregierung trägt dieser wirtschaftspolitischen Grundeinsicht Rechnung, indem sie Infrastrukturaufgaben in das Zentrum der Ende 2008/Anfang 2009 verabschiedeten Konjunkturpakete gestellt hat. Diese Maßnahmen sollen möglichst kurzfristig die nachteiligen Folgen der globalen Finanzkrise auf die Realwirtschaft in Deutschland abmildern. Ziel der Konjunkturprogramme ist es, Impulse vor allem für die Realisierung bereits geplanter Infrastrukturprojekte zu geben. Wegen des unvermeidlichen Planungsvorlaufs lassen sich allerdings diese zusätzlichen staatlichen Mittel zunächst nicht dafür nutzen, neue Projekte, etwa zur Beseitigung von Verkehrsengpässen, anzugehen. In der Schwerpunktsetzung der Bundesregierung wird jedoch deutlich, dass die Qualität unseres Wirtschaftsstandortes in hohem Maße von einer bedarfsgerechten Mobilitätsinfrastruktur abhängig ist. Als Logistikdrehscheibe im Herzen Europas muss der Standort Deutschland den Anforderungen wachsender Verkehrsströme im Güter- und Personenverkehr gerecht werden. Diese Herausforderungen werden künftig weiter wachsen. So prognostiziert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Anstieg der Güterverkehrsleistung bis 2025 im Vergleich zu 2004 um gut 70 Prozent. Der Straßengüterverkehr wird mit fast 80 Prozent sogar überdurchschnittlich zunehmen. Auf diese Zukunftsentwicklung ist die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland quantitativ und qualitativ nicht angemessen vorbereitet. Wegen der öffentlichen Investitionszurückhaltung der letzten Jahre ist der notwendige Ausbau der Bundesverkehrswege vernachlässigt worden. Zugleich hat sich die Instandhaltungskrise verschärft. So müssen nach Zahlen des BMVBS rund 45 Prozent der Brückenflächen an Fernstraßen saniert werden. Gut 15 Prozent sind sogar in einem ungenügenden oder kritischen Zustand. Vergleichbares gilt für die Gebrauchsfähigkeit der Fahrbahnen von Bundesstraßen. Hier sind über 40 Prozent nur eingeschränkt nutzbar. Erhöhtes Niveau der Verkehrsinvestitionen verstetigen Der BDZ bewertet die mit den Konjunkturpaketen der Bundesregierung verknüpften zusätzlichen Investitionen in Instandsetzung und Erneuerung der Infrastruktur als wichtigen Impuls für die Stärkung der Bauwirtschaft und des Standortes Deutschland. Hiermit steigt in 2009 und 2010 der öffentliche Mitteleinsatz für die Bundesverkehrswege auf jährlich 12 Mrd. Euro inklusive Haushaltsmittel und Mauteinnahmen. Dieses Investitionsniveau wird von Verkehrsexperten und Wirtschaft als Untergrenze für die notwendigen Verkehrsinvestitionen des Bundes angesetzt. Etwa die Hälfte hiervon, rund 6 Mrd. Euro, wird jährlich für Investitionen in die Bundesfernstraßen aufgewendet. Die 4 Mrd. Euro zusätzlichen Mittel für 2009 und 2010 aus den Konjunkturpaketen I und II verteilen sich mit 1,8 Mrd. Euro auf die Fernstraßen, davon entfallen 830 Mio. Euro auf die Bundesautobahnen und knapp 1 Mrd. Euro auf die Bundesstraßen. 1,32 Mrd. Euro gehen in die Schienenwege, 780 Mio. Euro in die Wasserstraßen sowie 100 Mio. Euro in Maßnahmen des Kombinierten Verkehrs. Der sinnvolle Ansatz der Konjunkturpakete, den Standort Deutschland für die Zeit nach Überwindung der Rezession für die künftige Wettbewerbsfähigkeit zu rüsten, darf jedoch nicht als Strohfeuer verpuffen. Das Niveau der Verkehrsinvestitionen, wie es mit den Aufstockungen durch die Konjunkturprogramme erreicht wird, muss auch zukünftig auf vergleichbarer Höhe gehalten werden und über 2010 verstetigt werden. |
Investitionsschwerpunkt kommunale Infrastruktur
Mit dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung wird ein weiterer wichtiger Investitionsschwerpunkt gesetzt, der große Bedeutung für die Entwicklung des Standortes und für die Lebensqualität der Bevölkerung hat. Mit 10 Mrd. Euro fördert der Bund die kommunale Infrastruktur, ergänzt um den vorgeschriebenen Anteil aus Landesmitteln von 3,3 Mrd. Euro. Diese Investitionen sollen zur Stabilisierung der Bauwirtschaft und des gesamten Bau-Clusters in der gegenwärtigen Krise beitragen.
Mit einem Anteil von über 50 Prozent an den Bruttoanlageinvestitionen kommt diesem Wirtschaftszweig eine herausragende Bedeutung zu. Umgekehrt ist die Bauwirtschaft eng mit der Investitionskraft von Städten und Gemeinden verbunden. Mit gut 60 Prozent vergeben sie den größten Anteil der öffentlichen Bauaufträge. Allein 2007 belief sich das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand auf insgesamt 25 Mrd. Euro. Die politischen Unterstützungsmaßnahmen zur Eindämmung der Rezession und zur Bewältigung der Konjunkturkrise richten sich damit zu Recht auch auf den großen kommunalen Investitionsbedarf.
In einer Studie, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des BDZ und der Bauindustrie 2007/2008 durchgeführt hat, wurden die relevanten Größenordnungen des Investitionsbedarfs der Städte und Gemeinden bis 2020 wissenschaftlich ermittelt. Für den Zeitraum 2006 bis 2020 schätzt das Difu die notwendigen Investitionen auf gut 700 Mrd. Euro. Davon entfallen auf den kommunalen Straßenbau 162 Mrd. Euro, auf Schulen 73 Mrd. Euro und auf Abwasseranlagen 58 Mrd. Euro. In diesen drei Bereichen kommt dem Erweiterungsbedarf im Vergleich zum Ersatz- bzw. Nachholbedarf eine besondere Bedeutung zu. Eine Herausforderung für die Städte und Gemeinden ist der bis einschließlich 2008 aufgelaufene Rückstau von insgesamt 75 Mrd. Euro, der aus unterlassenen Investitionen der Vergangenheit herrührt.
Marktpotenziale für die Zementindustrie
Etwa ein Drittel dieser dringend erforderlichen Investitionen besteht aus Bauaufgaben. Auch hier zeigt sich ein erhebliches Marktpotenzial für die Zementindustrie. Schätzungen für die kommunale Zementnachfrage belaufen sich etwa für 2007 auf gut 4,5 Mio. Tonnen Zement. Einen wichtigen Investitionsschwerpunkt bilden vor allem die Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern. Der Zustand der Kommunalstraßen liegt dort noch immer weit unter dem Niveau der alten Bundesländer.
Bei diesem wichtigen Element des kommunalen Infrastrukturbedarfs können allerdings die Bundeshilfen aus dem Konjunkturprogramm II nicht wirksam werden. Wegen der föderalen Struktur ist eine Mittelzuweisung durch den Bund nur für solche Vorhaben möglich, die auch in seiner Gesetzgebungskompetenz liegen. Dies gilt daher für die energetische Sanierung oder auch für Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen, nicht aber für den Straßenbau in Städten. Dabei wäre es gerade hier wichtig, mehr Mittel für den Bau von Landes- und Kommunalstraßen zur Verfügung zu stellen.
Die Notwendigkeit einer verkehrspolitischen Föderalismusreform, die an diesem Beispiel zutage tritt, wird in einem seit 2008 laufenden Projekt auf Ursachen und Lösungsmöglichkeiten hin analysiert. Das Gutachten der Universität Münster zur „Neuordnung der Infrastrukturverantwortung“ wird gemeinsam vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), dem BDZ, dem Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden (BBS) und anderen Organisationen erstellt. Erste Teilergebnisse sind in 2008 bereits der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
ÖPP auch bei Verkehrswegen forcieren
Neben einer wirksamen Verwaltungsmodernisierung im Zusammenhang einer Föderalismusreform ist es für eine zukunftsorientierte (Verkehrs-)Infrastrukturpolitik unerlässlich, den Rahmen für Finanzierung, Errichtugn und Betrieb öffentlicher Bauprojekte durch Private zu erweitern. Öffentlich private Partnerschaften (ÖPP) müssen wie beim öffentlichen Hochbau auch im Bereich der (Bundes-)Verkehrswege auf die Erfolgsspur gesetzt werden. Gerade in der aktuellen Finanzkrise muss ÖPP vermehrt etabliert und fortentwickelt werden. Denn es ist abzusehen, dass nach Auslaufen der Konjunkturprogramme selbst bei Wiederanspringen der Konjunktur die Spielräume einer umfassenden und ausreichenden staatlichen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben wegen der hohen Neuverschuldung enger sein werden. Dann erst recht wird ÖPP seine Bedeutung als effiziente und marktwirtschaftliche Entlastung der öffentlichen Hände bei Infrastrukturaufgaben in die Waagschale werden können.
Zementgebundene Baustoffe im Verkehrswegebau
Zementgebundene Baustoffe sind aus dem modernen Verkehrswegebau nicht mehr wegzudenken. Betonfahrbahnen für Autobahnen und Bundesstraßen, Schwellen und feste Fahrbahn für Schienenwege, Flugbetriebsflächen, Brücken und Tunnel sind Beispiele für die Anwendung zementgebundener Baustoffe im Bereich der Infrastruktur. Bei der Befestigung von Wegen und Plätzen findet vorwiegend Betonsteinpflaster Anwendung. Betonbauweisen zeichnen sich vor allem durch ihre Dauerhaftigkeit sowie ihre Tragfähigkeit bei hoher Belastung aus. |







